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Das internationale und materielle Recht der elterlichen Sorge im Mehrrechtsstaat Mexiko
Verweist in einem Sorgerechtsfall das deutsche IPR auf das Recht des Mehrrechtsstaats Mexiko, steht der deutsche Richter vor der Frage, welchem der 32 mexikanischen Zivilgesetzbücher er die Lösung entnehmen soll. Was den Umgang mit dem mexikanischen Recht dabei besonders schwer macht, ist die Spaltung nicht nur des materiellen, sondern auch des Kollisionsrechts. Die Arbeit beschreibt im Anwendungsbereich von Minderjährigenschutzabkommen, Haager ...

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